Unser Kleingartenverein wird vom Gesetzgeber mit dem Kleingartengesetz gefördert.

Dieses schreibt vor, dass die Kleingärten einerseits zum „Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen zum Eigenbedarf" genutzt werden müssen, sowie andererseits zur "Erholung" dienen können. Die Bewirtschaftung erfolgt nach der Drittelregelung. Hierunter versteht man, dass mindestens ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden muss, höchstens ein Drittel für Wege, Laube, Gewächshaus, Terrasse und ein weiteres Drittel für die Erholung wie Zierpflanzen und Rasen zur Verfügung steht. Damit möchte der Gesetzgeber einer breiten Gesellschaft die Nutzung eines Kleingartens zum “kleinen Preis“ ermöglichen.

Diese Regeln sind zwingender Bestandteil eines Kleingartens und deswegen ist es ganz wichtig, dass Sie sich die Frage stellen: Kann ich mit diesen Regeln leben?

Bei einem "nein" ist vielleicht ein Gartengrundstück ohne Verpflichtungen und Vereinsarbeit die bessere Wahl.

Doch lesen Sie in unserer Satzung und der Gartenordnung, wie der Verein der Gartenfreunde Hemsbach e. V. funktioniert.